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REFORM DER FINANZVERWALTUNG

UMSATZSTEUER § 20 Abs 1 Z 3 EStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStGStInfo 2004/056 Heft 8 v. 6.5.2004

Am 1. 5. 2004 kam es durch das In-Kraft-Treten der Novelle zum AVOG durch das AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124, StInfo 2004/001 , zu der notwendig gewordenen Neustrukturierung der Finanzlandesdirektionen (FLDs). In einem ersten Schritt der Reform der Steuer- und Zollverwaltung waren zuvor bereits mit 1. 1. 2003 der Unabhängige Finanzsenat ausgegliedert und mit 1. 1. 2004 die 80 Finanzämter zu 42 Organisationseinheiten zusammengefasst (vgl Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung, BGBl II 2003/224 idF BGBl II 2004/87) und die internen Abläufe sukzessive neu gestaltet worden. Mit 1. 5. 2004 wurden nun einerseits die 62 Zollämter zu 14 Organisationseinheiten zusammengeführt vgl Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung, BGBl II 2004/121 ), und andererseits die 7 FLDs in eine „Steuer- und Zollkoordination“ zusammengeführt. Diese übernimmt in 5 Regionen die Steuerung und Unterstützung der einzelnen Finanz- und Zollämter sowie der Großbetriebsprüfungen.

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