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Voller Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

UMSATZSTEUER § 20 Abs 1 Z 3 EStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStGStInfo 2004/055 Heft 8 v. 6.5.2004

UMSATZSTEUER § 20 Abs 1 Z 3 EStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG

Der ab dem 5. 5. 1995, somit nach dem EU-Beitritt Österreichs, wirkenden Einschränkung des Vorsteuerabzuges auf 50 % bei Geschäftsessen mit Werbecharakter steht die 6. MwSt-RL entgegen.

VwGH 31. 3. 2004, 2001/13/0255

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