§ 19 Abs 1 zweiter Satz UStG, Rz 2601 ff UStR 2000
USt-Protokoll 2004, BMF 06.10.2004
Ein Unternehmer mit Sitz in der Schweiz organisiert in Österreich eine Fortbildungsveranstaltung, an der Unternehmer aus Österreich, Deutschland und der Schweiz teilnehmen. Hinsichtlich der Leistungen des Schweizer Veranstalters geht die Steuerschuld auf die Leistungsempfänger über.

