vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bemessungsgrundlage der NoVA für selbst importierte Kfz - ohne USt-Komponente

NORMVERBRAUCHSABGABE § 1 Z 3, § 5 Abs 2 NoVAGStInfo 2004/170 Heft 20 v. 18.11.2004

NORMVERBRAUCHSABGABE § 1 Z 3, § 5 Abs 2 NoVAG

Nach Ansicht des UFS widerspricht es Art 90 EG, wenn beim Gebrauchtwagenkauf von einem deutschen Privaten als Bemessungsgrundlage für die NoVA der mit der ausländischen Umsatzsteuerkomponente behaftete Kaufpreis herangezogen wird, ohne die wesentliche Untersuchung vorzunehmen, ob dieser Wert auch bei einer inländischen Veräußerung nach objektiven Maßstäben zu erzielen gewesen wäre. Es sind nämlich Differenzen zwischen dem österreichischen und deutschen Gebrauchtwagenmarkt dahingehend zu erkennen, dass die Gebrauchtwagennettopreise in Österreich sogar durchschnittlich niedriger sind als in Deutschland.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!