UMSATZSTEUER § 184 BAO, § 11 Abs 12 , § 12 Abs 1 UStG
Greift die Betriebsprüfung für das zu prüfende Kalenderjahr einen Monat heraus und stellt fest, dass ein bestimmter Prozentsatz an Vorsteuern wegen unberechtigten Ausweises von Umsatzsteuer in Zusammenhang mit von Kleinunternehmern erbrachten Leistungen zu Unrecht geltend gemacht worden ist, so ist (bei entsprechender Möglichkeit, Datenabfragen hinsichtlich aller zu beanstandenden Belege vorzunehmen) ein Größenschluss von 1/12 auf das Jahresganze unzulässig.

