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Grenzgängereigenschaft auch bei nur einem Arbeitstag

EINKOMMENSTEUER § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG, Rz 4771 EStR 2000StInfo 2004/125 Heft 16 v. 23.9.2004

Art 15 Z 4 DBA-Schweiz, § 47 Abs 2 EStG

Die Voraussetzung der Grenzgängerbesteuerung, dass der Arbeitnehmer „sich üblicherweise an jedem Arbeitstag“ von seinem Wohnort an den im anderen Staat gelegenen Arbeitsort begibt, kann auch dann erfüllt sein, wenn ein österreichischer Gitarrelehrer nur an einem Tag in der Woche an einer Schweizer Musikschule unterrichtet.

VwGH 24.06.2004 , 2001/15/0113

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