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Vorliegen eines Dienstverhältnisses bei Vorstandstätigkeit eines Wirtschaftstreuhänders

EINKOMMENSTEUER § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG, Rz 4771 EStR 2000StInfo 2004/124 Heft 16 v. 23.9.2004

§ 47 Abs 2 , § 82 EStG

Scheidet ein Wirtschaftstreuhänder aus seinem Dienstverhältnis als Vorstandsmitglied einer AG aus, weil er seine Berufsbefugnis wieder ausüben will, wird er aber im Rahmen eines „Werkvertrages“ (Konsulentenvertrages) bei gleich bleibender Tätigkeit, monatlicher Bezahlung eines Pauschalhonorars und Ersatz der Bar- bzw Nebenauslagen bei der AG weiter beschäftigt, so liegt eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses vor.

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