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Heilbehandlungskosten bei Multipler Sklerose als außergewöhnliche Belastung

EINKOMMENSTEUER § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG, Rz 4771 EStR 2000StInfo 2004/123 Heft 16 v. 23.9.2004

§ 34 Abs 6 EStG, § 4 VO über außergewöhnliche Belastungen idF BGBl 1996/303

Kosten verschiedener Heilbehandlungen eines an Multipler Sklerose leidenden Steuerpflichtigen zur Stabilisierung und Erhaltung seines Gesundheitszustandes sind (ohne Kürzung um eine pflegebedingte Geldleistung) im nachgewiesenen Ausmaß als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen.

VwGH 03.08.2004 , 99/13/0169

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