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Steuerbegünstigung für Erschwerniszulagen an Autobuslenker bei stundenweiser Auszahlung

EINKOMMENSTEUERStInfo 2004/105 Heft 14 v. 12.8.2004

§ 68 Abs 1 und Abs 5 EStG

Nur wenn das zeitliche Ausmaß der mit einer außerordentlichen Erschwernis verbundenen Tätigkeit des Lenkens und Betreuens von überlangen Autobussen gegenüber den mit keiner Erschwernis verbundenen Stehzeiten bzw Wartezeiten überwiegt, sind die aufgrund des Kollektivvertrages ausgezahlten Erschwerniszulagen steuerbefreit. Bei dieser Beurteilung des Überwiegens ist auch bei einer stundenweisen Zahlung der Zulagen nicht auf die stündliche Arbeitszeit, sondern die im Lohnzahlungszeitraum insgesamt zu erbringende Arbeitsleistung der Autobuslenker abzustellen.

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