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SEG-Zulage für leitenden Angestellten einer Recyclingfirma - Nachweis

EINKOMMENSTEUERStInfo 2004/106 Heft 14 v. 12.8.2004

§ 68 Abs 1 und Abs 5 EStG

Es trifft zwar zu, dass die Abgabenbehörde nicht gehalten ist, von sich aus Ermittlungen anzustellen, wenn es der Abgabepflichtige versäumt hat, die erforderlichen überprüfbaren Nachweise bezüglich einer gewährten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage zu erbringen; wird jedoch ein beantragter Lokalaugenschein ohne Begründung nicht durchgeführt, so wird der Bescheid mit Rechtswidrigkeit belastet.

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