§ 26 Z 4 EStG
Führt ein Arbeitnehmer Auslieferungsfahrten mit dem Privat-Pkw durch, hat das Fahrtenbuch auch wenn die Ziele der Fahrten mit dem Privat- Pkw täglich gleich bleiben und die Fahrtrouten immer vorgegeben sind nicht nur Angaben über die immer gleiche Anzahl von Kilometern, sondern auch über die Anfangs- und Endkilometerstände der einzelnen Fahrten zu enthalten.

