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Nachträgliche Wahl einer anderen Gewinnermittlungsart

EINKOMMENSTEUER § 17 Abs 1 und Abs 3 EStG, § 295 Abs 3 BAOStInfo 2003/088 Heft 9 v. 22.5.2003

EINKOMMENSTEUER § 17 Abs 1 und Abs 3 EStG, § 295 Abs 3 BAO

Ein Abgabepflichtiger, der in einer der Abgabenerklärung beigelegten Einnahmen-Ausgaben-Erklärung zu erkennen gegeben hat, dass er von der Pauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG Gebrauch macht, kann für dieses Veranlagungsjahr von der Entscheidung auch erst im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung abweichen und die tatsächlichen Betriebsausgaben in Abzug bringen.

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