vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verdeckte Gewinnausschüttung in Form zu geringer Einnahmen der Gesellschaft

EINKOMMENSTEUER § 17 Abs 1 und Abs 3 EStG, § 295 Abs 3 BAOStInfo 2003/090 Heft 9 v. 22.5.2003

§ 27 EStG, § 8 Abs 2 KStG

Trägt eine Gesellschaft einen betrieblich veranlassten Aufwand, dessen Früchte dann allerdings ihr Gesellschafter bezieht, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des der Gesellschaft entgangenen Ertrages angenommen werden, sofern eine Vermögensminderung der Gesellschaft und eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung durch das für die Gesellschaft handelnde Organ vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!