Ein nach § 1 Abs 1 Z 2 lit a UStG der Umsatzsteuer zu unterziehender Eigenverbrauch liegt auch dann vor, wenn im Zuge einer Betriebsaufgabe alle Gegenstände, die vorher dem Betrieb dienten, in das Privatvermögen entnommen werden.
VwGH 28. 11. 2002, 98/13/0225