§ 11 Abs 12 und Abs 14 UStG
Eine Berichtigung von Rechnungen mit unberechtigtem Umsatzsteuerausweis infolge nicht erbrachter Leistungen ist auch dann zulässig, wenn die Ausstellung missbräuchlich erfolgte, sofern damit keine Gefährdung des Steueraufkommens verbunden ist.
VwGH 28. 11. 2002, 98/13/0038

