§ 4 Abs 4 , § 20 Abs 1 Z 3 EStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG
Aufwendungen eines Rechtsanwalts für ein aus Anlass seines Geburtstages veranstaltetes Fest sind nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen.
VwGH 24. 10. 2002, 2002/15/0123
Im vorliegenden Fall machte ein Rechtsanwalt Kosten für sein Geburtstagsfest als Betriebsausgaben und die auf diese Kosten entfallenden Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend: Vorbereitung, Durchführung und mediale Aufbereitung seien im Stile eines professionellen Event-Marketings erfolgt. Die Veranstaltung sei Gegenstand der Berichterstattung in den regionalen Medien gewesen. Die Auswahl der Gäste sei aus dem Blickwinkel der beruflichen Weiterentwicklung erfolgt, es seien insbesondere potenzielle Mandanten aus dem Wirtschaftsbereich eingeladen gewesen.

