Hat ein Abgabepflichtiger, um von ihm benötigte Wirtschaftsgüter erwerben zu können, eine Bürgschaft für Darlehensschulden des Lieferbetriebes übernommen, kann diese betrieblich veranlasst sein und zu Betriebsausgaben führen.
VwGH 25. 9. 2002, 98/13/0052