UMSATZSTEUER § 1 Abs 1 Z 2, § 3a Abs 2 UStG
Stellt ein Dienstgeber seinen Dienstnehmern kostenlose Mahlzeiten zur Verfügung, weil es wegen der Notwendigkeit der ständigen telefonischen Erreichbarkeit der Mitarbeiter erforderlich ist, dass diese über die Mittagszeit das Büro nicht verlassen, liegt kein steuerbarer Umsatz vor. Unterliegt derselbe Sachverhalt jedoch dem Geltungsbereich des UStG 1972, so liegt ein steuerbarer Umsatz vor.

