BAO, RÜCKZAHLUNGSANTRAG § 240 Abs 3 BAO
Hat es ein Arbeitnehmer in einem durchgeführten Veranlagungsverfahren unterlassen, Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber geltend zu machen, steht ihm ein Rückerstattungsverfahren nach § 240 Abs 3 BAO nicht mehr offen und ist sein Rückzahlungsantrag von der Abgabenbehörde abzuweisen.

