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Kein Lohnsteuererstattungsverfahren nach rechtskräftig abgeschlossener Veranlagung

EINKOMMENSTEUER § 8 Abs 1 EStG, Rz 3148 EStR 2000StInfo 2003/156 Heft 15 v. 11.9.2003

BAO, RÜCKZAHLUNGSANTRAG § 240 Abs 3 BAO

Hat es ein Arbeitnehmer in einem durchgeführten Veranlagungsverfahren unterlassen, Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber geltend zu machen, steht ihm ein Rückerstattungsverfahren nach § 240 Abs 3 BAO nicht mehr offen und ist sein Rückzahlungsantrag von der Abgabenbehörde abzuweisen.

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