§ 6 Abs 1 Z 27, § 6 Abs 3, § 17 Abs 2 UStG
Ein Antrag eines Kleinunternehmers auf Übergang zur Sollbesteuerung gemäß § 17 Abs 2 UStG ist nur für die Zukunft möglich und muss daher spätestens bei Abgabe der ersten Voranmeldung des Veranlagungszeitraumes gestellt werden, um für diesen Zeitraum wirksam zu sein.
VwGH 24. 6. 2003, 2001/14/0181

