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Vergabe von UID-Nummern an gemeinnützige Vereine

Art 28 UStG (Rz 4338 und Rz 4339 UStR 2000)Homepage des BMF 4. 8. 2003StInfo 2003/149 Heft 14 v. 21.8.2003

Art 28 UStG (Rz 4338 und Rz 4339 UStR 2000)Homepage des BMF 4. 8. 2003

Ein gemeinnütziger Verein stellt einen Antrag auf Vergabe einer UID-Nummer mit der Begründung, dass Firmen (Geschäftspartner) diese zum Ausstellen einer Rechnung benötigen.

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