§ 11 UStG (Rz 1548 und Rz 1554 UStR 2000) Homepage des BMF 4. 8. 2003
Ein Unternehmer weist in seiner Rechnung an die leistungsempfangende Unternehmerin keine fortlaufende Rechnungsnummer und keine UID-Nummer aus. Die Rechnungsempfängerin ist somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Stellt das beim Rechnungsaussteller einen Mangel der Aufzeichnungen dar, mit der Konsequenz einer Schätzungsberechtigung seitens des Finanzamtes?

