BMF 17. 7. 2003 - Auszug
Unter Berücksichtigung der bisher (insbesondere durch die Erlassregelungen vom 27. 2. 2003, StInfo 2003/061, „Zeitlich befristete Vereinfachungsregelung für die Anmeldung von Unternehmern durch Wirtschaftstreuhänder“ und vom 6. 5. 2003, StInfo 2003/105, „Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen - Ausländische Geschäftsführer“) getroffenen Vereinfachungsregelungen bestehen keine Bedenken, wenn bei der Anmeldung zu FinanzOnline durch einen Prokuristen in teilweiser Abänderung des Erlasses des BMF vom 15. 1. 2003, GZ 66 1002/1- VI/6/03, APKZ O250, wie folgt vorgegangen wird:

