§ 20 Abs 1 Z 3 EStG
Aus der beruflichen Notwendigkeit einer Besprechung resultiert nicht zwingend auch die für eine Abzugsfähigkeit erforderliche berufliche Veranlassung dabei angefallener Bewirtungsspesen.
VwGH 30. 4. 2003, 98/13/0071
Im vorliegenden Fall erzielte der Abgabepflichtige Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Journalist einerseits durch die Beteiligung an der Herstellung zweier Broschüren und andererseits als vertraglich engagierter Pressebetreuer einer Institution.

