§ 22 Z 2 EStG, § 41 Abs 3 FLAG
Hat die Abgabenbehörde keine Feststellungen über eine private Nutzung des firmeneigenen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer getroffen, dürfen auch bei Fehlen von Fahrtenbuchaufzeichnungen Sachbezüge für die angenommene Privatnutzung des firmeneigenen Pkw nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einbezogen werden.

