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Gesellschafter-Geschäftsführer Dienstgeberbeitragsbemessungsgrundlage bei Bereitstellung eines firmeneigenen Pkw

EINKOMMENSTEUER § 15 Abs 2 EStG, § 4 Abs 2 SachbezugsVOStInfo 2003/111 Heft 11 v. 26.6.2003

§ 22 Z 2 EStG, § 41 Abs 3 FLAG

Hat die Abgabenbehörde keine Feststellungen über eine private Nutzung des firmeneigenen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer getroffen, dürfen auch bei Fehlen von Fahrtenbuchaufzeichnungen Sachbezüge für die angenommene Privatnutzung des firmeneigenen Pkw nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einbezogen werden.

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