EINKOMMENSTEUER § 15 Abs 2 EStG, § 4 Abs 2 SachbezugsVOStInfo 2003/109 Heft 11 v. 26.6.2003
VwGH 26. 2. 2003, 99/13/0157
Im vorliegenden Fall waren an der Gesellschaft zu 65% Mitglieder einer bestimmten Familie beteiligt und der Dienstnehmer, der ein Firmen-Kfz zur Verfügung hatte, war ebenfalls Familienmitglied und Gesellschafter.