§ 8 Abs 2 KStG
BMF 28. 2. 2002
Zur Frage des Verdachtes einer verdeckten Ausschüttung in Zusammenhang mit direkten Leistungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer siehe Rz 1059 ff. KStR 2001 .
Die Alternative, die Geschäftsführertätigkeit gegen einen laufenden Arbeitslohn oder eine Pensionszusage zu erfüllen, ist dem Grunde nach eine steuerneutrale, da nach den erwähnten Richtlinien die Gesamtentlohnung - in welcher Form auch immer - dem Fremdvergleich standhalten muss. Da bei einer neugegründeten Kapitalgesellschaft eine Zukunftserwartung hinsichtlich der Ertragsfähigkeit nur schwer gegeben werden kann, wird nach der Branchenlage , der Marktsituation , der Fähigkeit der Geschäftsleiter und der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft eine Prognose erstellt werden müssen, ob die Wahrscheinlichkeit der Finanzierung der erteilten Entlohnungsvariante gegeben ist.

