Zu Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994, UStG § 12 Abs 2 Z 2 lit b MwSt Bd. IIAuszug aus dem Erlass BMF 16. 4. 2002, 06 0450/1-IV/6/02
Der EuGH hat mit Urteil vom 8. 1. 2002, Rs. C-409/99, Fall Metropol Treuhand und Stadler, StInfo 2002/16 , zum Vorsteuerabzug betreffend Kleinbusse nach der Verordnung BGBl 1996/273 Stellung genommen und ausgesprochen, dass die genannte Verordnung umsatzsteuerrechtlich insofern gemeinschaftsrechtswidrig ist, als sie die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges bei Kfz gegenüber der zum Zeitpunkt des Beitrittes der Republik Österreich zur EU (1. 1. 1995) bestehenden Verwaltungspraxis einengt. Wird aus Anlass des gegenständlichen Urteiles der Vorsteuerabzug (nachträglich) zuerkannt (siehe BMF 24. 1. 2002, 09 1202/4-IV/9/02, StInfo 2002/30), ergeben sich dadurch ertragsteuerliche Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich der AfA-Bemessungsgrundlage und hinsichtlich des Ausmaßes des als Betriebsausgabe (neben der AfA) anzusetzenden Fahrzeugaufwandes.

