Zu Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994: UStG § 4 Abs 9, § 20 Abs 4 MwSt Bd. II BGBl I 2002/56, ausgegeben am 29. 3. 2002
Im Rahmen der Ermittlung des umsatzsteuerpflichtigen Entgeltes bei grenzüberschreitender Personenbeförderung wird die derzeit bestehende Einzelbesteuerung , die unabhängig vom tatsächlich geleisteten Entgelt auf der Grundlage eines kilometerabhängigen Pauschales erfolgt, durch eine dem EU-Recht entsprechende Besteuerung ersetzt. Demnach wird das umsatzsteuerpflichtige Entgelt aliquot im Verhältnis der im Inland zurückgelegten Wegstrecke zur gesamten Wegstrecke ermittelt und im Wege der Veranlagung besteuert. Beförderungen zwischen Österreich und der EU werden gleich besteuert wie Beförderungen zwischen Österreich und dem Drittland .

