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Voraussetzungen für Vorsteuerabzug bei Kleinbussen

StInfo 2002/073 Heft 7 v. 9.4.2002

Zu Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994: UStG § 12 Abs 2 Z 2 lit b MwSt Bd. IIVwGH 29. 1. 2002, 99/14/0292, 99/14/0288 und VwGH 31. 1. 2002, 2002/15/0003, 0004

Der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Anschaffung und Betrieb von bestimmten Kfz kann nicht deshalb versagt werden, weil diese Fahrzeuge nicht die im § 10 VO über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, BGBl 1996/273 , festgelegten Anforderungen erfüllen, wenn nur die im Erlass BMF 18. 11. 1987, 09 1202/4 -IV/9/87, AÖF 1987/330 , angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. In dem Erlass wird darauf verwiesen, dass Kleinbusse nicht unter die für Pkw und Kombinationskraftwagen geltenden einschränkenden umsatzsteuerlichen Bedingungen fallen, sondern für diese vielmehr die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges besteht. Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als 6 Personen (einschl. des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes dient oder kombiniert eingesetzt wird. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist allerdings die nachweisliche überwiegende unternehmerische bzw. betriebliche Nutzung des Fahrzeuges.

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