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Keine außergewöhnliche Belastung durch Bürgschaft für GmbH des Sohnes

StInfo 2002/070 Heft 7 v. 9.4.2002

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 34 EStG Bd. II, Rspr. zu § 34VwGH 29. 1. 2002, 98/14/0013

Aufwendungen für schlagend gewordene Bürgschaften sind keine außergewöhnlichen Belastungen , wenn sie weder aus tatsächlichen noch rechtlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen sind.

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