Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 34 EStG Bd. II, Rspr. zu § 34VwGH 29. 1. 2002, 98/14/0013
Aufwendungen für schlagend gewordene Bürgschaften sind keine außergewöhnlichen Belastungen , wenn sie weder aus tatsächlichen noch rechtlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen sind.

