Zu Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar: BAO § 303 Abs 4 BAO, Tz 13 ff. zu § 303VwGH 19. 12. 2001, 2001/13/0054
Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens (vgl. VwGH 23. 9. 1997, 93/14/0065). Es ist der die betroffene Abgabe zuletzt festsetzende Abgabenbescheid , der mit dem Zeitpunkt seiner Erlassung jenen Stichtag begründet, an dem zu messen ist, ob eine zur Wiederaufnahme des mit diesem Bescheid abgeschlossenen Verfahrens heranzuziehende Tatsache neu entstanden oder neu hervorgekommen ist (vgl. VwGH 28. 11. 2001, 97/13/0078).

