Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 15 Abs 2, EStG Bd. II, Rspr. zu § 15VwGH 18. 12. 2001, 2001/15/0191
Bei unbestrittener privater Verwendung eines arbeitgebereigenen Kfz hängt der verminderte Sachbezug nach § 4 Abs 2 SachbezugsVO vom Nachweis ab, dass die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten iSd § 4 Abs 1 SachbezugsVO im Jahr nicht mehr als 500 km beträgt. Außer dem Fahrtenbuch , welches ohnedies nach allgemeinen Erfahrungen nicht immer die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt, kommen auch andere Beweismittel zur Nachweisführung in Betracht, da das Gesetz eine Einschränkung der Beweismittel nicht kennt. Der in § 4 Abs 2 SachbezugsVO geforderte Nachweis erfordert eine konkrete Behauptung betreffend die Anzahl der für Fahrtstrecken iSd § 4 Abs 1 SachbezugsVO zurückgelegten Kilometer und die Beibringung geeigneter Beweismittel .

