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Beiträge zu kollektiver Krankenversicherung keine Werbungskosten

StInfo 2002/059 Heft 6 v. 26.3.2002

Zu Hofstätter/Reichel, die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 16 Abs 1 Z 4, EStG Bd. II, Rspr. zu § 16 Abs 1 Z 4VwGH 23. 1. 2002, 98/13/0189

Beiträge zu Personenversicherungen sind insofern Werbungskosten , als sie in § 16 Abs 1 Z 4 EStG genannt sind (im Wesentlichen gesetzliche Pflichtversicherungen). Ansonsten sind Prämien zu Personenversicherungen grundsätzlich - auch bei einer gewissen betrieblichen Mitveranlassung - als Aufwendungen der privaten Lebensführung iSd § 20 Abs 1 Z 2 EStG nicht als Werbungskosten absetzbar (vgl. VwGH 22. 10. 1991, 91/14/0043 und VwGH 30. 4. 1996, 95/14/0155).

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