Zu Hofstätter/Reichel, die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 20 Abs 1 Z 2 lit a, EStG Bd. II, Rspr. zu § 20VwGH 29. 1. 2002, 96/14/0030
Zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen , Kongressen , Tagungen , Fortbildungsveranstaltungen etc. hat der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass derartige Aufwendungen nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht solche für die Lebensführung iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG sind. Der VwGH hat dementsprechend die Kosten von Reisen , bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (vgl. VwGH 22. 9. 2000, 98/15/0111, ARD 5184/26/2001, und VwGH 26. 1. 1993, 88/14/0108, ARD 4460/18/93).

