Energieabgabenvergütungsgesetz, Erläuterungen zum Formular ENAV 1 für Anträge auf Vergütung von Energieabgaben
„Nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz ist eine Vergütung der Abgaben auf Erdgas und elektrische Energie möglich. Die Vergütung erfolgt über Antrag des Vergütungsberechtigten je Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr.

