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Erläuterungen zum Energieabgabenvergütungsgesetz

StInfo 2002/020 Heft 2 v. 22.1.2002

Energieabgabenvergütungsgesetz, Erläuterungen zum Formular ENAV 1 für Anträge auf Vergütung von Energieabgaben

„Nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz ist eine Vergütung der Abgaben auf Erdgas und elektrische Energie möglich. Die Vergütung erfolgt über Antrag des Vergütungsberechtigten je Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr.

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