Energieabgabenvergütungsgesetz, BMF 19. 12. 200
Im Urteil des EuGH vom 8. 11. 2001, Rs. C-143/99, Fall Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer, siehe bereits StInfo 2001/224 , zum österreichischen Energieabgabenvergütungsgesetz wurde festgestellt, dass die österreichische Energieabgabenvergütung aufgrund der Einschränkung auf produzierende Betriebe als staatliche Beihilfe anzusehen ist.

