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Keine Rückzahlung der Energieabgabenvergütung

StInfo 2002/019 Heft 2 v. 22.1.2002

Energieabgabenvergütungsgesetz, BMF 19. 12. 200

Im Urteil des EuGH vom 8. 11. 2001, Rs. C-143/99, Fall Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer, siehe bereits StInfo 2001/224 , zum österreichischen Energieabgabenvergütungsgesetz wurde festgestellt, dass die österreichische Energieabgabenvergütung aufgrund der Einschränkung auf produzierende Betriebe als staatliche Beihilfe anzusehen ist.

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