FLAG § 8 Abs 2 und Abs 4, BGBl I 2002/20, ausgegeben am 8. 1. 2002
Ab 1. 1. 2003 wird bei Gewährung der Familienbeihilfe eine zusätzliche Altersstaffel eingeführt und die Familienbeihilfe ab dem Monat, in dem ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet, für jedes Kind um € 7,30 pro Monat angehoben. Weiters wird die Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder ab 1. 1. 2003 monatlich um € 138,30 (bisher € 131,-) erhöht.
§ 8 Abs 2 FLAG idF BGBl I 2002/20 lautet:

