Zu Matznetter/Lansky, Handbuch EU Steuerrecht in Österreich: RL 69/335/EWG Art 10 EUStR, V, B, Art 10, Schlussantrag des Generalanwalts zu EuGH 10. 1. 2002, Rs. C-508/99, Fall „Palais am Stadtpark“
Die Bestimmungen der RL 69/335/EWG des Rates v. 17. 7. 1969 [betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital] (Kapitalansammlungs-RL) und insbesondere Artikel 10 sind in dem Sinne auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, Gesellschaftsteuer auf die Kommanditeinlagen einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft bei Eintritt einer GmbH als Komplementärin zu erheben, wenn das zu besteuernde Gesellschaftskapital bereits vor Inkrafttreten dieser Richtlinie einer Abgabe wie jener des § 33 TP 16 Abs 1 Buchstabe b GebG idF vor BGBl 1994/629 unterworfen worden war.

