Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 34 Abs 6, LStR 2002 Rz 850, Bd. I A
Gegenwärtig werden verstärkt Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. elektrischer Rollstuhl, Krankenbett mit Hydraulikanlage, Treppenlift) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Die Kosten erreichen dabei nicht selten eine Höhe bis zu € 7.000,-. Die Notwendigkeit der Anschaffung wird nicht infrage gestellt.

