Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988), § 7 Abs 1 EStG Bd. II, Rspr. zu § 7VwGH 25. 4. 2002, 98/15/0091
Der über die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs 1 EStG zu berücksichtigende Wertverzehr kann technisch, wirtschaftlich oder auch zeitlich bedingt sein (vgl. VwGH 5. 10. 1993, 93/14/0122). Für unkörperliche Wirtschaftsgüter wie Bestandrechte kommt die durch Zeitablauf bedingte Wertminderung zum Tragen. Ein Bestandrecht an einem Grundstück ist in diesem Sinne auch nicht vergleichbar mit körperlichen Wirtschaftsgütern, die durch Entmodung oder wirtschaftlichen Fortschritt gegebenenfalls einem raschen wirtschaftlichen Wertverzehr unterliegen können.

