Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988), § 16 Abs 1 Z 6 EStG Bd. II, Rspr. zu § 16 Abs 1 Z 6VwGH 24. 4. 2002, 96/13/0152
Im Falle des § 16 Abs 1 Z 6 EStG sieht das Gesetz eine pauschale Abgeltung der dem Abgabepflichtigen entstehenden Kosten in Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte vor. Damit sind nicht nur die reinen Fahrtkosten abgegolten, sondern alle Aufwendungen , die durch die Benützung des Kfz entstehen (vgl. VwGH 25. 10. 2001, 99/15/0192, StInfo 2002/025 ). Mit dem Verkehrsabsetzbetrag sind bei einem Betriebsprüfer daher auch die Parkgebühren für einen Parkplatz beim Finanzamt, dessen Benützung nur während der Dienstzeit gestattet ist und für den keine Haftung in Zusammenhang mit der Einstellung entstehender Schäden besteht, sowie die Fahrten zwischen Wohnung und Finanzamt an Außendiensttagen , um Akten abzuholen bzw. zurückzubringen, abgegolten.

