FLAG § 12aVfGH 19. 6. 2002, G 7/02 u.a.
Die Wortfolge „ und mindert nicht dessen Unterhaltsanspruch “ in § 12a FLAG 1967 idF BGBl 1977/646 wird als verfassungswidrig aufgehoben . Der aufgehobene Teil des § 12a FLAG ist (nicht nur in den Anlassfällen, sondern auch in allen übrigen Fällen) nicht mehr anzuwenden.

