Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 24 EStG Bd. II, Rspr. zu § 24, VwGH 19. 2. 2002, 2000/14/0167
Im vorliegenden Fall verkaufte ein als Einzelunternehmer tätiger Arzt und Geschäftsführer einer Gesellschaft seine Ordinationseinrichtung an die Gesellschaft und vermietete seine Ordinationsräumlichkeiten . Weiters erklärte er in den Folgejahren keine Einkünfte aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit mehr und ließ sich zudem 70 % seiner Beiträge zum Wohlfahrtfonds der Ärztekammer refundieren . Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Betriebsaufgabe iSd § 24 Abs 1 Z 2 EStG vorliegt, kann sich die Abgabenbehörde allein an die nach außen in Erscheinung tretenden Umstände halten. Die Abgabenbehörde konnte im vorliegenen Fall somit von einer Betriebsaufgabe ausgehen, wobei unerheblich ist, ob der Abgabepflichtige die Absicht hat, seine ärztliche Tätigkeit gelegentlich wieder aufzunehmen .

