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Mehrwertsteuerpflicht für entgeltliche Forschungstätigkeiten staatlicher Hochschulen

StInfo 2002/145 Heft 13 v. 16.7.2002

Zu Matznetter/Lansky Handbuch EU Steuerrecht in Österreich: 6. USt-RL Art 2, Art 13 Teil A Abs 1, EUStR, IV, C, Art 13, EuGH 20. 6. 2002, Rs. C-287/00

Staatliche Hochschulen sind bei der Ausübung von Forschungstätigkeiten gegen Entgelt , die auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen der Hochschule und einem Auftraggeber beruhen, grundsätzlich als Steuerpflichtige iSd Art 4 Abs 1 RL 77/388/EWG (6. USt -RL bzw. 6. MwSt -RL) anzusehen. Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe i 6. USt -RL befreit jedoch eng mit dem Hochschulunterricht verbundene Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer, ohne zu definieren, was „mit dem Hochschulunterricht eng verbundene Dienstleistungen“ sind. Der Begriff verlangt keine besonders enge Auslegung , da durch die Befreiung dieser Dienstleistungen gewährleistet werden soll, dass der Zugang zum Hochschulunterricht nicht durch die höheren Kosten versperrt wird, die entstünden, wenn dieser selbst oder die eng mit ihm verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen der Mehrwertsteuer unterworfen wären. Es würde jedoch keinen Anstieg der Kosten des Hochschulunterrichts bewirken, wenn die entgeltliche Durchführung von Forschungsvorhaben durch staatliche Hochschulen der Mehrwertsteuer unterworfen würde.

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