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Werbeabgabe bei gemeinnützigen Sportvereinen und politischen Parteien

StInfo 2001/090 Heft 9 v. 8.5.2001

WerbeabgabeG § 3

BMF 14. 3. 2001, 14 0673/2-IV/14/01

Zur Erreichung einer einheitlichen Vorgangsweise bezüglich der Werbeabgabe im Zusammenhang mit gemeinnützigen Sportvereinen und politischen Parteien gibt das BMF folgende Vereinfachungsregelungen bekannt:

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