StInfo 2001/090 Heft 9 v. 8.5.2001
BMF 14. 3. 2001, 14 0673/2-IV/14/01
Zur Erreichung einer einheitlichen Vorgangsweise bezüglich der Werbeabgabe im Zusammenhang mit gemeinnützigen Sportvereinen und politischen Parteien gibt das BMF folgende Vereinfachungsregelungen bekannt: