Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 5, EStG Bd. II A, Rspr. zu § 5VwGH 27. 9. 2000, 96/14/0141
Aus der die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigenden Auslegung des § 4 Abs 1 EStG und des § 6 Z 3 EStG ergibt sich die zwingende einkommensteuerliche Regelung, dass im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich ist, nur solche negativen Wirtschaftsgüter Berücksichtigung finden dürfen, die mit einer Belastung des Steuerpflichtigen verbunden sind, somit also nicht Verbindlichkeiten, mit deren Geltendmachung durch den Gläubiger nicht zu rechnen ist (vgl. VwGH 28. 3. 2000, 94/14/0165, ARD 5147/11/2000).

