Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 4 Abs 4, EStG Bd. II A, Rspr. zu § 4 Abs 4VwGH 28. 11. 2000, 99/14/0279
Dringt die Bank eines Gewerbebetriebes darauf, dass der Gewerbetreibende und (private) Grundstückseigentümer Geldmittel in seinen Gewerbebetrieb einlegt, stellt die Einlage eine privat veranlasste Vermehrung des Betriebsvermögens dar und führt nicht zu Betriebsausgaben. Auch wenn die Bank darauf gedrungen hat, dass die Grundstücke des Gewerbetreibenden in Bauland umgewidmet werden, damit entsprechende Sicherheiten für eine Kreditgewährung zur Verfügung stehen, ist die Erhöhung des Wertes des außerbetrieblichen Vermögens ein einkommensteuerlich nicht relevanter Vorgang und führt ebenfalls nicht zu Betriebsausgaben.

