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Ermittlung des für den Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen maßgeblichen Einkommens

StInfo 2001/213 Heft 21 v. 4.12.2001

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 34 Abs 4 EStG Bd. II A, Rechtsprechung zu § 34, VwGH 12. 9. 2001, 96/13/0066

Als Einkommen , welches nach § 34 Abs 4 EStG 1988 der Berechnung des Selbstbehaltes zugrunde zu legen ist, ist aus dem Gesetzeszusammenhang das Einkommen nach § 2 Abs 2 EStG 1988 vor Abzug u.a. der außergewöhnlichen Belastungen selbst zu verstehen. Der Verweis in § 34 Abs 4 EStG 1988 auf § 34 Abs 5 EStG 1988 ändert daran nichts, weil in § 34 Abs 5 EStG 1988 kein anderer Einkommensbegriff festgelegt wird, sondern lediglich eine Vorschrift, wie innerhalb des genannten Einkommens sonstige Bezüge iSd § 67 EStG 1988 zu behandeln sind.

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