Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 16 Abs 1 Z 6, EStG Bd. I B, Richtlinien: Lohnsteuer
Lohnsteuerprotokoll 2001, BMF 3. 7. 2001, 07 0101/15-IV/7/01
Für ein Dienstverhältnis wird die Altersteilzeitregelung in Anspruch genommen. Die Arbeitszeit wird um 50 % herabgesetzt , wobei während der ersten 3 Jahre weiterhin zu 100 % gearbeitet und anschließend 3 Jahre keine Arbeitsleistung erbracht wird.

